Allgemeine Geschäftsbedingungen
RAUM.GLÜCK Gesellschaft mit beschränkter Haftung — für Leistungen unter der Marke THE REAL AI AGENTS
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der RAUM.GLÜCK Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Teichweg 8, 6972 Fußach, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN 286445 v, UID ATU 631 272 44 (nachfolgend „Anbieterin“), die unter der Marke THE REAL AI AGENTS erbracht werden.
1.2Das Angebot der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens abschließt.
1.3Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
1.4Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung, Service-Level-Vereinbarung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
1.5Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere die Konzeption, Einrichtung, Integration und den laufenden Betrieb von:
– AI Voice Agents (telefonische KI-Sprachassistenten, z. B. Anrufannahme und Terminvereinbarung),
– AI Voice Bots (sprachbasierte Website-Assistenten),
– AI Chat Bots (textbasierte Assistenten für Website, Shop oder Intranet),
– AI Automation Agents (Automatisierung wiederkehrender Prozesse und Systemanbindungen),
– AI Company Wikis (unternehmensinterne Wissensdatenbanken),
2.2samt zugehöriger Beratung, Schulung, Wartung und Support. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.3Die Leistungen bestehen in der Regel aus (a) einer einmaligen Einrichtung (Konzeption, Konfiguration, Integration, Test, Bereitstellung) und (b) dem laufenden Betrieb gegen wiederkehrendes Entgelt.
2.4Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg zugesagt wird, schuldet die Anbieterin ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem jeweiligen Stand der Technik (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg beim Kunden.
2.5Abnahme der Einrichtung: Nach Bereitstellung des eingerichteten Systems zur produktiven Nutzung (nachfolgend „Go-Live“) steht dem Kunden eine Testphase von 14 Tagen zu. Die Einrichtung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder das System produktiv nutzt.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
3.1Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten 30 Tage ab Angebotsdatum.
3.2Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Anbieterin (E-Mail genügt), durch Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung (mehr als 15 %) ab, wird die Anbieterin den Kunden unverzüglich informieren (§ 1170a ABGB).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1Der Kunde stellt der Anbieterin rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung (insbesondere zu Telefonanlage, Kalender-, CRM-, ERP- und Websitesystemen) und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
4.2Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
4.3Der Kunde ist für den rechtskonformen Einsatz der Systeme gegenüber seinen eigenen Kunden und Endnutzern verantwortlich, insbesondere für erforderliche Informationen über den KI-Einsatz, allfällige Einwilligungen, Hinweise auf Gesprächsverarbeitung sowie seine Datenschutzinformationen. Die Anbieterin unterstützt mit Erfahrungswerten und Standardformulierungen; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
4.4Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Anbieterin. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; nachweislicher Mehraufwand kann zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet werden.
4.5Überlassene Zugangsdaten sind sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
§ 5 Leistungen und Plattformen Dritter
5.1Die Leistungen der Anbieterin bauen auf Technologien und Diensten Dritter auf (insbesondere KI-Sprachmodelle, Sprach- und Telefonieplattformen, Cloud- und Hosting-Dienste sowie Automatisierungsplattformen).
5.2Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Qualität der Leistungen hängen teilweise von diesen Drittdiensten ab. Für Ausfälle, Änderungen oder die Einstellung von Drittdiensten, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, übernimmt sie keine Haftung. Sie wird sich in solchen Fällen nach besten Kräften um eine gleichwertige Alternativlösung bemühen.
5.3Schließt der Kunde eigene Verträge mit Drittanbietern (z. B. Telefonie- oder Plattformkonten), gelten insoweit deren Vertrags- und Preisbedingungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.
5.4Der Kunde wird die für die genutzten Drittdienste geltenden Nutzungsbedingungen (insbesondere Verbote bestimmter Inhalte und Fair-Use-Regeln) einhalten.
§ 6 Besondere Bestimmungen für KI-Leistungen
6.1Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten. Trotz sorgfältiger Konfiguration und Tests kann nicht garantiert werden, dass jede einzelne Ausgabe eines KI-Systems (z. B. Gesprächsantwort, Transkript, Zusammenfassung, Automatisierungsergebnis) vollständig, richtig, aktuell oder frei von Missverständnissen ist.
6.2Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Auswahl, Konfiguration und laufende Verbesserung der Systeme nach dem Stand der Technik. Bestimmte Erkennungs-, Antwort- oder Erfolgsquoten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
6.3Ausgaben von KI-Systemen ersetzen keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Beratung. Der Kunde wird geschäftskritische Entscheidungen nicht ausschließlich auf ungeprüfte KI-Ausgaben stützen, sondern eine angemessene menschliche Kontrolle vorsehen.
6.4Transparenz: Die Systeme werden so konfiguriert, dass Endnutzer erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies gesetzlich geboten ist (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689 – „KI-Verordnung“ / AI Act). Der Kunde darf entsprechende Kennzeichnungen und Hinweise nicht entfernen oder unterdrücken.
6.5Der Kunde wird die Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke einsetzen, insbesondere nicht für Täuschung oder Irreführung, für unzulässige Werbeanrufe ohne Einwilligung (§ 174 TKG 2021), für diskriminierende Praktiken oder für nach der KI-Verordnung verbotene Praktiken. Bei begründetem Verdacht auf einen solchen Einsatz ist die Anbieterin nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen.
6.6Vom Kunden bereitgestellte Daten und Inhalte (z. B. Wissensdatenbanken, Gesprächsleitfäden) bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Anbieterin ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support
7.1Die Anbieterin bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der laufend betriebenen Systeme. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde. Nicht zu vertreten hat die Anbieterin jedenfalls Unterbrechungen durch Wartungsfenster, höhere Gewalt, Ausfälle von Drittdiensten sowie Umstände, die der Kunde zu vertreten hat.
7.2Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu spürbaren Unterbrechungen führen können, vorab angekündigt.
7.3Support wird an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) von 9:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail erbracht. Reaktionszeiten und erweiterte Supportleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
§ 8 Preise, Zahlung und Preisanpassung
8.1Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 60 % des Einrichtungsentgelts als Akontozahlung bei Auftragserteilung und die restlichen 40 % bei Go-Live (§ 2.5) zur Zahlung fällig. Laufende Entgelte werden monatlich in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Entgelte (z. B. Telefonieminuten, Verbrauchskosten) werden nach tatsächlichem Verbrauch monatlich im Nachhinein abgerechnet, sofern vereinbart.
8.3Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.4Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB). Die Anbieterin ist berechtigt, Mahnspesen, den Pauschalbetrag nach § 458 UGB sowie notwendige Kosten zweckentsprechender Betreibung zu verrechnen.
8.5Gerät der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, ihre Leistungen nach Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Entgeltpflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
8.6Wertsicherung: Laufende Entgelte können jährlich entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder Nachfolgeindex) angepasst werden. Darüber hinaus können nachweisliche Preiserhöhungen von Drittanbietern (§ 5) mit einer Vorankündigung von zwei Monaten anteilig weitergegeben werden. Führt eine Anpassung zu einer Erhöhung der laufenden Entgelte um mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung zu.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1Verträge über Einrichtungsleistungen enden mit deren Abnahme (§ 2.5).
9.2Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge über laufende Leistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung ist frühestens drei Monate nach Go-Live (§ 2.5) möglich und hat schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten zu erfolgen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben die laufenden Entgelte geschuldet.
9.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung, bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung sowie bei rechtswidriger Nutzung der Systeme (§ 6.5).
9.4Nach Vertragsende stellt die Anbieterin dem Kunden auf Anfrage binnen 30 Tagen die beim laufenden Betrieb angefallenen Kundendaten in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Näheres regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Leistungsänderungen und Änderungen dieser AGB
10.1Die Anbieterin ist berechtigt, die laufenden Leistungen weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt (z. B. aufgrund technischen Fortschritts, geänderter Drittdienste oder geänderter Rechtslage).
10.2Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 11 Gewährleistung
11.1Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Maßgaben: Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gehen die Ansprüche verloren.
11.2Die Anbieterin leistet Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen angemessener Frist. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Verbesserungsversuchen kann der Kunde Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Wandlung begehren.
11.3Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
11.4Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, auf Drittdienste (§ 5), auf unsachgemäße Nutzung oder auf nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sowie die in § 6.1 beschriebenen systemimmanenten Eigenschaften von KI-Ausgaben.
§ 12 Haftung
12.1Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Anbieterin sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Anbieterin haftet daher nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte und schlichte grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12.2Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere jede Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzentgang, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Zinsverluste, entgangene Geschäftschancen, Ansprüche Dritter sowie für den Verlust von Daten.
12.3Soweit eine Haftung dem Grunde nach dennoch besteht und es sich nicht um Vorsatz oder Personenschäden handelt, ist sie der Höhe nach begrenzt mit dem Auftragswert der betroffenen Leistung, bei laufenden Leistungen mit der Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte.
12.4Der Kunde ist für den Einsatz der Systeme und die Verwendung von KI-Ausgaben in seinem Geschäftsbetrieb selbst verantwortlich (§ 6.3). Für Entscheidungen, die ohne angemessene menschliche Prüfung ausschließlich auf KI-Ausgaben gestützt werden, sowie für Schäden aus dem Zusammenwirken der Systeme mit vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Drittdiensten (§ 5) übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
12.5Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere des Verschuldensgrades, hat der Kunde zu beweisen; die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird einvernehmlich abbedungen.
12.6Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens binnen drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen.
12.7Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen – insbesondere die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz – bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein, insbesondere die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
13.2Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Anrufdaten, Gesprächstranskripte, Kontaktdaten von Endkunden), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab; diese ist Bestandteil des Vertrags.
13.3Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die im Rahmen seiner Systeme verarbeiteten Daten und sorgt insbesondere für taugliche Rechtsgrundlagen und die Information der betroffenen Personen.
13.4Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer, insbesondere die in § 5 genannten Drittdienste) richtet sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur bei Vorliegen geeigneter Garantien im Sinne der Art. 44 ff DSGVO.
13.5Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.the-real-ai-agents.com.
§ 14 Geheimhaltung
14.1Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
14.2Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, nachweislich unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 15 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
15.1Alle Rechte an von der Anbieterin entwickelten oder eingesetzten Werkzeugen, Konfigurationen, System-Prompts, Workflows, Vorlagen, Software und dem zugrunde liegenden Know-how verbleiben bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern.
15.2Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die für ihn eingerichteten Systeme für interne Geschäftszwecke für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
15.3Inhalte, Daten und Marken des Kunden verbleiben bei diesem. Die Anbieterin erhält daran das für die Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht.
15.4Der Anbieterin steht es frei, allgemeine Konzepte, Methoden und Erfahrungswissen, die keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten, auch für andere Kunden zu verwenden.
§ 16 Referenznennung
16.1Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen anzuführen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen.
§ 17 Höhere Gewalt
17.1Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, großflächige Netz- oder Stromausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen) befreien die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten bzw. diesen kündigen.
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
18.1Der Kunde kann gegen Forderungen der Anbieterin nur mit gerichtlich festgestellten oder von der Anbieterin anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.2Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
19.2Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin (Feldkirch, Österreich).
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt); dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
20.2Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
20.3Bei Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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